Abfindungsrechner
Berechnen Sie Ihre Regelabfindung bei betriebsbedingter Kündigung.
Alles, was Sie über Abfindungen wissen müssen (Ausführlicher Ratgeber)
Die Kündigung des Arbeitsplatzes ist für viele Arbeitnehmer ein Schock. Doch oft geht damit auch eine finanzielle Entschädigung einher: die Abfindung. Doch wann haben Sie Anspruch darauf? Wie hoch fällt sie aus? Und was bleibt nach Abzug der Steuern übrig? Dieser umfassende Ratgeber beantwortet alle Ihre Fragen und hilft Ihnen, das Beste aus Ihrer Situation herauszuholen.
1. Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung?
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass jeder gekündigte Arbeitnehmer automatisch eine Abfindung bekommt. Das ist falsch. Grundsätzlich gibt es im deutschen Arbeitsrecht keinen generellen Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung. Der Arbeitgeber kann Sie entlassen, ohne Ihnen einen "goldenen Handschlag" zu geben, sofern die Kündigung rechtmäßig ist.
Es gibt jedoch drei wichtige Ausnahmen, bei denen Geld fließen kann:
- Abfindung nach § 1a KSchG: Dies ist der häufigste Fall einer "gesetzlichen" Abfindung. Spricht der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung aus und bietet er Ihnen im Kündigungsschreiben eine Abfindung an, wenn Sie im Gegenzug auf eine Kündigungsschutzklage verzichten, haben Sie einen Anspruch. Die Höhe ist gesetzlich auf 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr festgelegt.
- Sozialplan oder Tarifvertrag: In großen Unternehmen oder Konzernen gibt es oft Betriebsvereinbarungen oder Sozialpläne, die bei Stellenabbau (z.B. Standortschließungen) feste Abfindungen vorsehen. Hier sind die Konditionen oft besser als das gesetzliche Minimum (z.B. Faktor 1,0 oder Zuschläge für Kinder).
- Gerichtlicher Vergleich: Die meisten Abfindungen werden vor dem Arbeitsgericht erstritten. Sie klagen gegen die Kündigung (Kündigungsschutzklage). Der Arbeitgeber merkt, dass seine Kündigungsgründe wackelig sind, möchte Sie aber nicht weiterbeschäftigen. Um das Risiko zu beenden, bietet er Ihnen Geld an ("Auflösungsvertrag gegen Abfindung").
2. Die Berechnung der Regelabfindung
Die Faustformel für die sogenannte Regelabfindung hat sich in der juristischen Praxis etabliert. Sie wird sowohl bei § 1a KSchG als auch bei vielen gerichtlichen Vergleichen als Basis genommen. Unser Rechner oben verwendet genau diese Formel.
Ein detailliertes Beispiel:
Herr Müller arbeitet seit 12 Jahren in einer Maschinenbaufabrik. Sein Bruttogehalt beträgt zuletzt 4.200 Euro. Sein Arbeitgeber muss Personal abbauen und kündigt ihm betriebsbedingt.
Rechnung: 0,5 × 4.200 € × 12 Jahre = 25.200 €.
Was zählt als Monatsgehalt?
Als Basis dient das letzte Bruttomonatsgehalt. Dazu gehören auch regelmäßige Zulagen. Einmalige Boni oder Überstundenvergütungen werden jedoch oft nicht berücksichtigt, es sei denn, es wird ein Jahresdurchschnitt gebildet (z.B. bei variablem Gehalt im Vertrieb).
Was zählt als Beschäftigungsjahr?
Es zählen volle Jahre der Betriebszugehörigkeit. Ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten wird in der Regel auf ein volles Jahr aufgerundet (§ 1a Abs. 2 KSchG).
Beispiel: Wer 10 Jahre und 7 Monate dabei war, bekommt 11 Jahre angerechnet.
Beispiel: Wer 10 Jahre und 4 Monate dabei war, bekommt nur 10 Jahre angerechnet.
3. Abfindung und Steuern: Die Fünftelregelung
Eine Abfindung ist kein steuerfreies Geschenk. Sie gilt als "außerordentliche Einkunft" und muss voll versteuert werden (Einkommensteuer). Sozialabgaben (Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung) fallen darauf jedoch nicht an! Das ist ein großer Vorteil: "Brutto für Netto" gilt zwar nicht ganz, aber zumindest bleiben die Sozialkassen außen vor.
Um die Steuerlast zu mildern, greift die sogenannte Fünftelregelung. Da die Abfindung im Jahr der Auszahlung Ihr Einkommen extrem in die Höhe treibt, würde durch die Steuerprogression ein riesiger Teil weggefressen. Die Fünftelregelung tut so, als würden Sie die Abfindung über 5 Jahre verteilt erhalten.
So funktioniert die Fünftelregelung vereinfacht:
- Das Finanzamt berechnet Ihre Steuer auf Ihr normales Jahreseinkommen (ohne Abfindung).
- Dann berechnet es die Steuer auf Ihr normales Einkommen + ein Fünftel der Abfindung.
- Die Differenz zwischen diesen beiden Steuerbeträgen wird mal fünf genommen.
Tipp: Die Fünftelregelung wirkt am stärksten, wenn Sie im Jahr der Auszahlung sonst wenig oder gar kein Einkommen haben (z.B. Auszahlung im Januar, danach arbeitslos). Planen Sie den Auszahlungszeitpunkt daher strategisch!
4. Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld I
Vorsicht Falle: Eine Abfindung kann dazu führen, dass Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG 1) vorübergehend ruht. Das passiert aber nur, wenn Sie die Kündigungsfrist nicht eingehalten haben.
Beispiel: Ihre Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Sie einigen sich mit dem Chef auf einen Aufhebungsvertrag, der das Arbeitsverhältnis schon nach 1 Monat beendet, und erhalten dafür eine hohe Abfindung. Die Arbeitsagentur sagt nun: "Du hast dir die Kündigungsfrist abkaufen lassen." Ihr ALG-1-Anspruch ruht bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist (also für 2 Monate). In dieser Zeit müssen Sie von der Abfindung leben und – noch schlimmer – sich selbst krankenversichern.
Wichtig: Wenn Sie die ordentliche Kündigungsfrist einhalten, wird die Abfindung nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet!
5. Verhandlungstipps: So holen Sie mehr raus
Die Formel "Faktor 0,5" ist kein Gesetz, sondern eine Basis. In vielen Branchen (Banken, Chemie, IT) sind Faktoren von 1,0 oder sogar 1,5 nicht unüblich, wenn das Unternehmen solvent ist und den Mitarbeiter schnell loswerden will.
- Argumentieren Sie mit dem Sozialrisiko: Sind Sie älter (> 50) oder haben Sie unterhaltspflichtige Kinder? Das erhöht Ihr Risiko auf dem Arbeitsmarkt. Ein Arbeitsgericht würde das bei einer Sozialauswahl berücksichtigen. Das stärkt Ihre Position.
- Der "Turboklausel"-Trick: Vereinbaren Sie eine "Sprinterklausel". Wenn Sie das Unternehmen früher verlassen als nötig (weil Sie einen neuen Job gefunden haben), wird das eingesparte Gehalt auf die Abfindung draufgepackt.
- Outplacement-Beratung: Oft zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zur Abfindung ein Coaching für die Jobsuche. Das ist steuerfrei.
- Urlaubsabgeltung: Lassen Sie sich Resturlaub auszahlen oder freistellen.
6. Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich die Abfindung zurückzahlen, wenn ich wieder eingestellt werde?
Nein. Einmal gezahlt ist gezahlt. Eine "Wiedereinstellungsklausel" ist extrem selten und unüblich.
Zählt die Elternzeit zur Betriebszugehörigkeit?
Ja! Zeiten der Elternzeit, Mutterschutz oder längerer Krankheit zählen voll zur Betriebszugehörigkeit. Sie dürfen deswegen nicht benachteiligt werden.
Wie sieht es bei Kleinbetrieben aus?
Im Kleinbetrieb (weniger als 10 Mitarbeiter) gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht. Hier kann der Chef viel leichter kündigen. Dementsprechend ist es hier viel schwieriger, eine Abfindung zu erstreiten, da Sie kein Druckmittel (Kündigungsschutzklage) haben. Oft gibt es hier nur "Anstandsabfindungen" oder gar nichts.
7. Fazit
Eine Abfindung ist ein wichtiges Startkapital für die beruflich unsichere Zeit nach einer Kündigung. Akzeptieren Sie niemals das erste Angebot des Arbeitgebers. Nutzen Sie unseren Abfindungsrechner, um ein Gefühl für die Summe zu bekommen, aber – ganz wichtig – suchen Sie bei einer Kündigung sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht auf. Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung. Wer diese Frist verpennt, geht meist leer aus.