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Arbeitszeitrechner

Erfassen Sie Arbeitsbeginn, Ende und Pausen schnell und korrekt.

Gesetzlich vorgeschrieben: 30 Min bei >6 Std, 45 Min bei >9 Std.
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Arbeitszeit ist Lebenszeit: Zählen Sie genau nach

Mal schnell eine Überstunde hier, mal eine durchgearbeitete Mittagspause dort. Wer seine Arbeitszeiten nicht genau im Blick hat, schenkt seinem Arbeitgeber wertvolle Lebenszeit. Und schlimmer noch: Er verstößt womöglich gegen geltende Gesetze. Unser Arbeitszeitrechner hilft Ihnen, den Überblick zu behalten – egal ob für den Stundenzettel, die Projektabrechnung oder einfach zur Selbstkontrolle.

1. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Die Spielregeln

In Deutschland darf man nicht arbeiten, bis man umfällt. Das Arbeitszeitgesetz schiebt dem einen Riegel vor. Es dient dem Gesundheitsschutz. Hier sind die wichtigsten Eckfeiler, die jeder Arbeitnehmer kennen sollte:

  • Maximale tägliche Arbeitszeit: Grundsätzlich 8 Stunden pro Werktag.
  • Ausnahme 10 Stunden: Die Zeit kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Monaten ein Durchschnitt von 8 Stunden wieder erreicht wird. Dauerhaft 10 Stunden arbeiten ist also verboten.
  • Werktage: Als Werktage gelten Montag bis Samstag! Das bedeutet, die gesetzliche Höchstarbeitszeit pro Woche beträgt 48 Stunden (6 Tage × 8 Stunden), maximal sogar 60 Stunden. In den meisten Tarifverträgen sind aber 38 bis 40 Stunden (Montag bis Freitag) üblich.

2. Pflicht zur Pause: Wann Sie aufhören MÜSSEN

Pausen sind kein Gnadenakt des Chefs, sondern Bürgerpflicht. Wer keine Pause macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit (bzw. der Chef, wenn er es zulässt). Unser Rechner weist Sie darauf hin.

Die gesetzliche Staffelung (§ 4 ArbZG):

  • Bis 6 Stunden Arbeit: Keine Pause vorgeschrieben.
  • 6 bis 9 Stunden Arbeit: Mindestens 30 Minuten Pause.
  • Über 9 Stunden Arbeit: Mindestens 45 Minuten Pause.

Die Pause kann aufgeteilt werden (z.B. 2 x 15 Minuten), aber jeder Block muss mindestens 15 Minuten lang sein. "5 Minuten rauchen" zählt rechtlich gesehen nicht als Pause, sondern als Arbeitsunterbrechung (die oft nachgearbeitet werden muss).

3. Ruhezeit: Der Feierabend ist heilig

Zwischen dem Ende der Arbeit heute und dem Beginn morgen müssen mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen.

Beispiel: Wer bis 23 Uhr abends im Restaurant kellnert, darf am nächsten Morgen nicht schon um 7 Uhr im Büro sitzen (nur 8 Stunden Pause). Er dürfte erst um 10 Uhr wieder anfangen. Verstöße gegen die Ruhezeit sind in der Hotellerie, Pflege und bei Medienberufen häufig, aber eigentlich illegal.

4. EuGH-Urteil und die Stechuhr-Pflicht

Lange Zeit galt in vielen Büros: "Vertrauensarbeitszeit". Man kommt und geht, wann man will, solange die Arbeit erledigt wird. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und nachfolgen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat das geändert. Arbeitgeber sind nun verpflichtet, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit bereitzustellen.

Warum? Weil ohne Erfassung niemand kontrollieren kann, ob Mindestlohn gezahlt wird und ob die Höchstarbeitszeiten eingehalten werden. Arbeitnehmer sollten ihre Stunden daher immer dokumentieren – notfalls mit unserem Tool oder einer Excel-Tabelle – um im Streitfall Beweise zu haben.

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5. Industrieminuten verstehen

Unser Rechner zeigt Ihnen zwei Werte an: "7:30 Stunden" und "7,50 Stunden". Letzteres sind sogenannte Industrieminuten (oder Dezimalstunden). Sie sind für die Lohnabrechnung essenziell.

Das Problem: Eine Stunde hat 60 Minuten, nicht 100.
15 Minuten = 0,25 Stunden.
30 Minuten = 0,50 Stunden.
45 Minuten = 0,75 Stunden.

Wer "7 Stunden 50 Minuten" arbeitet und im Taschenrechner "7,50" eingibt, bescheißt sich selbst. Korrekt wären "7,83 Stunden". Unser Tool übernimmt diese Umrechnung automatisch für Sie.

6. Überstunden und ihre Vergütung

Überstunden sind Arbeitszeiten, die über die vertraglich vereinbarte Zeit hinausgehen. Ob diese bezahlt werden (Mehrarbeitvergütung) oder abgefeiert werden können (Freizeitausgleich), regelt der Arbeitsvertrag.

Achtung bei Klauseln wie: "Mit dem Gehalt sind alle Überstunden abgegolten." Diese Pauschalklauseln sind oft unwirksam, wenn sie nicht genau begrenzt sind (z.B. "bis zu 10 Überstunden pro Monat sind abgegolten"). Fragen Sie im Zweifel einen Anwalt oder Betriebsrat.

7. Sonn- und Feiertagsarbeit

Sonntags gehört Vati mir? Laut Gesetz grundsätzlich ja. Sonntagsarbeit ist verboten (§ 9 ArbZG). Natürlich gibt es tausende Ausnahmen (Krankenhäuser, Polizei, Gastronomie, Verkehrsbetriebe). Wer sonntags arbeitet, hat Anspruch auf einen Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen.

8. FAQ: Fragen zur Arbeitszeit

Zählt der Arbeitsweg als Arbeitszeit?

Nein. Der Weg von zu Hause zur ersten Tätigkeitsstätte ist Privatvergnügen. Es gibt Ausnahmen für Außendienstler, die direkt zum Kunden fahren – hier beginnt die Arbeitszeit oft mit dem Einsteigen ins Auto.

Was ist mit Dienstreisen?

Reisezeit ist meist Arbeitszeit, wenn Sie während der Fahrt arbeiten (Laptop im Zug, Telefonate am Steuer). Wer im Zug nur schläft oder Netflix schaut, bekommt dies oft nur als Ruhezeit angerechnet, abhängig vom Tarifvertrag.

Darf ich in der Pause am Platz essen?

Ja, aber nur wenn Sie wirklich Pause machen, also nicht ans Telefon gehen müssen. Eine Pause muss "zur freien Verfügung" stehen. Wenn Sie abrufbereit sein müssen, ist es keine Pause, sondern Arbeitszeit.

9. Fazit

Genauigkeit zahlt sich aus. Nutzen Sie den Arbeitszeitrechner täglich, um Ihre Überstunden zu dokumentieren. Denn am Ende des Jahres kommen oft hunderte Euro zusammen, die Sie sonst verschenken würden.

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