Pendlerpauschale Rechner
Der Weg zur Arbeit lohnt sich – zumindest steuerlich. Berechnen Sie Ihren Werbungskosten-Abzug.
Geld zurück für jeden Kilometer
Deutschland ist ein Land der Pendler. Jeden Morgen wälzen sich Millionen Autos und volle Züge durch das Land. Das kostet Zeit und Nerven – aber es bringt Geld. Die Entfernungspauschale (besser bekannt als Pendlerpauschale) ist einer der größten Steuerposten für Arbeitnehmer. Unser Rechner zeigt Ihnen, wie viel Sie in der Steuererklärung (Anlage N) eintragen können.
1. Die Regeln: 30 Cent und 38 Cent
Früher war alles einfacher (aber weniger lukrativ). Seit einigen Jahren gilt eine gestaffelte Pauschale, um Fernpendler zu entlasten (wegen hoher Spritpreise).
- Erste 20 Kilometer: 30 Cent pro Kilometer.
- Ab dem 21. Kilometer: 38 Cent pro Kilometer.
Wichtig: Es zählt nur die einfache Entfernung (Wohnung -> Arbeit). Der Rückweg ist Privatvergnügen. Wer 30 km fährt, bekommt also Geld für 30 km, nicht für 60 km.
2. Wie viele Tage darf ich ansetzen?
Das Finanzamt akzeptiert meist pauschale Werte ohne meckern, wenn sie realistisch sind:
- 5-Tage-Woche: ca. 230 Tage (365 Tage minus 104 Wochenenden, minus 30 Urlaubstage, minus Feiertage). Viele tragen "220" ein, um auf der sicheren Seite zu sein.
- 6-Tage-Woche: ca. 280 Tage.
- Lehrer: ca. 190 Tage.
Wer Homeoffice macht, muss diese Tage abziehen! An Tagen, an denen Sie nicht fahren, gibt es keine Pendlerpauschale (dafür aber die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag).
3. Die 4.500 Euro Grenze
Wer mit dem Auto fährt, darf die Pauschale in unbegrenzter Höhe absetzen. Wer aber Bahn, Bus, Fahrrad oder Fahrgemeinschaft nutzt, für den ist bei 4.500 Euro pro Jahr Schluss. Wollen Sie mehr absetzen, müssen Sie nachweisen, dass Sie wirklich mit dem eigenen PKW gefahren sind (Kilometerstand, Werkstattrechnungen).
4. Werbungskostenpauschale beachten!
Jeder Arbeitnehmer hat automatisch 1.230 Euro Werbungskosten (Stand 2023/24) frei. Das zieht das Finanzamt sowieso ab. Ihre Pendlerpauschale bringt Ihnen also erst dann zusätzlich Geld, wenn Sie (zusammen mit Arbeitskleidung, Fortbildung etc.) über diese 1.230 Euro kommen.
Beispiel: Wer nur 5 km zur Arbeit hat (Wert ca. 330 Euro), profitiert nicht direkt von der Pauschale, weil er unter der 1.230-Euro-Grenze bleibt.
5. Verkehrsmittel egal?
Ja! Die Pendlerpauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Sie bekommen sie auch, wenn Sie:
- zu Fuß gehen,
- mit dem Fahrrad fahren,
- in einer Fahrgemeinschaft mitfahren (jeder Mitfahrer darf die volle Entfernung ansetzen!),
- mit dem E-Scooter rollen.
Ausnahme: Flugzeuge (hier gelten die tatsächlichen Ticketkosten).
6. FAQ: Häufige Fragen
Zählt die kürzeste oder die schnellste Strecke?
Grundsatz: Die kürzeste Straßenverbindung. Wenn Sie aber eine längere Strecke fahren, weil diese "offensichtlich verkehrsgünstiger" ist (z.B. Autobahn statt Ampel-Ortsdurchfahrt) und Sie dadurch regelmäßig Zeit sparen, akzeptiert das Finanzamt auch die längere Strecke.
Was bekomme ich wirklich raus?
Die Pauschale wird nicht 1:1 ausgezahlt! Sie mindert nur Ihr "zu versteuerndes Einkommen". Wenn Sie einen persönlichen Steuersatz von 30% haben, bekommen Sie von 1.000 Euro Pauschale ca. 300 Euro echtes Geld zurück.
7. Fazit
Lassen Sie kein Geld auf der Straße liegen. Messen Sie Ihren Arbeitsweg genau nach (Google Maps) und nutzen Sie den Pendlerpauschale Rechner, um Ihre Steuererstattung zu optimieren.